Die Zoigltradition ist in jedem Fall älter als das bayerische Reinheitsgebot von 1516. 1508 wird in einer Neustädter Urkunde der Begriff Zoigl das erste Mal erwähnt. Der Name Zoigl heißt dort eigentlich Zeiger – gemeint ist der Bierstern vor der Tür des Schankhauses.
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